Eine Serviceseite der StraFin GmbH & Co. KG. Finanz- und Versicherungsmakler

Mehr Rechte für die Mitarbeiter in der bAV ab 2018 geplant

03.07.2015: Mitte dieser Woche hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die Mitnahme von Betriebsrenten soll für die Mitarbeiter noch sicherer und einfacher werden

Folgende Details solen ab 2018 gelten
1. Verträge sind bereits ab 3 Jahren unverfallbar und können bereits ab dem 21 Lebensjahr mitgenommen werden
2. Betriebsrentenanwartschaften ausgeschiedener und beim Arbeitgeber verbliebener Beschäftigter müssen gleich behandelt werden.
3. Ein Betriebswechsel darf keinen Nachteil mehr für die Mitarbeiter haben
4. Die Abfindungs- und Auskunftsrechte der Mitarbeiter werden gestärkt.

Fazit:

Der Arbeitgeber hat noch mehr Arbeit und Haftungsrisiken. Ohne eine unabhängige Beratung und Umsetzung wird es in Zukunft nicht mehr gehen. Beauftragen Sie uns mit der Überprüfung Ihres Versorgungswerkes. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Günter Pitzer (Geschäftsführer)
     Fachwirt Finanzberatung (IHK)K800 PitzerKopf
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Wir erfüllen unsere gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Weiterbildungspflicht im Sinne des § 34 d Abs. 9 S. 2 GewO iVm § 7 Abs. 3 VersVermV.
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