Direktversicherungen bei Abschluss nach prognostizierter Rentenhöhe und Kosten zu vergleichen macht wenig Sinn.
Mit Wirkung ab 2020 wird die bisher geltende Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt. Das bedeutet, dass künftige Leistungen aus Versorgungsbezügen nur insoweit einer Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterworfen werden, als sie den monatlichen Freibetrag von 159,25 € übersteigen. Bleiben die Zahlungen aus Vorsorgebezügen unterhalb des Freibetrages, fallen somit dafür keine Krankenversicherungsbeiträge an.
Betriebsrentner sollen bei der Zahlung von Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Darin sind sich Vertreter der CDU und SPD einig. Um diesem Vorhaben nun Taten folgen zu lassen, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt offenbar ein entsprechendes Gesetz entworfen.