Eine Serviceseite der StraFin GmbH & Co. KG. Finanz- und Versicherungsmakler

Betriebliche Altersvorsorge

Seit über 20 Jahren installieren wir innovative betriebliche Versorgungswerke (bAV) in kleineren, mittelständischen Unternehmen

Wir vereinfachen die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, die Beratungs- und Dokumentationspflichten und bieten Ihrem Betrieb genau die Lösung, welche Sie wünschen und benötigen.


1.Analyse & Aufklärung 
Überprüfung Ihres bisherigen Vorgehens und der bestehenden Zusagen. Die bAV ist in der Basis eine Zusage des Arbeitgebers und nicht ein abgeschlossener Versicherungsvertrag. Daher finden wir sehr oft Formulierungen in älteren Verträgen, welche die Haftung der Arbeitgeber leider verschärfen.
Dies in den Bereichen der Pensionskassen, Unterstützungskassen und Direktversicherungen. Wir zeigen Ihnen wir man solche Problematiken einfach "heilen" kann.


2. Lösung 
Einrichtung eines neuen Versorgungswerkes. Neu oder parallel zu Ihren bestehenden Lösungen. Geben Sie durch die Definition eines betrieblichen Versorgungswerkes die Regel in der bAV vor. Die Zeiten und auch die Tarifangebote ändern sich. Nutzen Sie die Vorteile eines neuen Versorgungswerkes.
Sie bestimmen:
- Die Basis der Gehaltsumwandlung
- Den Durchführungsweg
- Die Versicherungspartner
- Die Versorgung der Geschäftsführer und Inhaber


3. Haftungsminimierung
Wir minimieren Ihren Verwaltung- und Organisationsaufwand, indem wir Ihnen eine eigene Serviceseite für Ihr Unternehmen erstellen. Über einen geschützten Bereich der Webseite erhält das Personalbüro und die Mitarbeiter jederzeit Zugang zu
- der Versorgungsordnung
- den Grundlagen des Übertragungsabkommens
- allen tariflichen Grundlagen der Gesellschaften
- Berechnungen und aktuellen News der angebotenen Lösungen

firmen bav webseite










4. Laufende Mitarbeiterbetreuung
Der Verwaltungsaufwand wird für die Firmen leider zukümftig zunehmen.
Wir übernehmen für Sie gemäß unserer vorab besprochenen Vorgehensweise die Beratung neuer Mitarbeiter und deren Versorgungswünsche besonders und gerade bei Übertragungswünschen von früheren Arbeitgebern haftungssicher durch detaillierte Protokolle auch beim Ausscheiden sorgen wir für sichere und restlose Weitergabe der bisherigen Zusage.
Vereinbaren Sie einfach einen ersten kostenlosen Termin zum Kennenlernen.
Gerne nennen wir Ihnen dann auch Kontakte von bisherigen Firmen, bei denen wie die bAV umstrukturiert haben.


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Günter Pitzer (Geschäftsführer)
     Fachwirt Finanzberatung (IHK)K800 PitzerKopf
     Herrenmühlstr. 3 
     72336 Balingen  
     Te. 07433/2600634
     Fax 07433/2600635 
     info (at) stra-fin.de 


Wir erfüllen unsere gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Weiterbildungspflicht im Sinne des § 34 d Abs. 9 S. 2 GewO iVm § 7 Abs. 3 VersVermV.
Gerne können wir Ihnen die Nachweise auf Anfrage zusenden.

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