Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager, Vorstände und Aufsichtsräte.
Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft, bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungstechnisch abgedeckt.
Entscheidungsträger müssen nach den Grundsätzen eines ordentlichen Geschäftsmannes zu handeln. Geschehen dabei Fehler, sind sie dafür auch mit deren Privatvermögen haftbar. Leider auch für Fehler, welche anderen Kollegen aus der Geschäftsführungsebende unterlaufen können.
Rechtsgrundlagen zur Sorgfaltspflicht der Manager finden Sie im § 43 GmbH-Gesetz (GmbHG), § 93 Aktiengesetz (AktG), des Aufsichtsrates § 116 AktG
Benötigt wird eine D&O Versicherung zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen
1. Aus dem Innenverhältnis wenn z.B. ein Unternehmen oder der Aufsichtsrat Schadensersatz fordern muß!
2. Aus dem Außenverhältniß z.B. durch eine Behörde oder Insolvenzverwalter
Die Versicherung bietet
1. Schutz vor dem Zugriff auf das private Vermögen des Geschäftsführers
1. Freiraum und Rückendeckung für Entscheidungen
2. Bilanzschutz
3. Imageverlust
4. Die Rechtschutzversicherung zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
Worauf sollte der Geschäftsführer bei der Versicherungs- und Tarifauswahl zu achten?
1. Auf die Verschaffungsklausel im Dienstvertrag.
...damit überhaupt eine D&O Versicherung vorliegt und eingesehen werden kann. Klicken Sie hier für mehr Informationen zur Verschaffungsklausel.
2. Ausreichende Deckungssummen.
...die Schadensersatzklagen können sehr hohe Summen erreichen. Die Vertretung über besondere Fachanwälte ist entscheidend für den Erfolg. Die anwaltlichen Kosten werden allerdings auf die Schadenssumme angerechnet. Ebenso können Deckungssummen durch "Kollegen" aufgebraucht werden, wenn die Versicherung mehrere Personen umfasst.
3. Schiedsgerichtverfahren sollten möglich sein
4. Operative Organtätigkeiten ausserhalb der reinen Mangement-Entscheidung sollten versichert sein.
5. Gehaltsfortzahlungen oder auch Abfindungsleistungen
6. Updategarantie
7. Deckungsveränderungen des Versicherers dürfen nur für die Zukunft gelten
8. Ausreichende Nachmeldefristen für Schadensfälle nach dem Ausscheiden der VP
Worauf sollte der Geschäftsführer bei der Auswahl der Partner achten
1. Ein vernetztes Team von Fachleuten. Vom Makler, über die Versicherung bis zum Rechtsanwalt
2. Eine Rechtschutzversicherung mit Versicherungsvertrags- und Strafrechtschutzsdeckung rechtzeitig vor der D&O Police abschließen.
Gerne analysieren wir Ihr Risiko und erstellen Ihnen eine Angebot. Kontaktieren Sie uns.
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