Schließen die Versicherungsbedingungen einer Kraftfahrzeugversicherung den Versicherungsschutz für „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstecken“ aus, hat ein Versicherungsnehmer (VN), der mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines „Freien Fahrens“ auf der Nordschleife des Nürburgrings verunglückt, keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer.
Regelmäßig stellt sich für Versorgungsausgleichsberechtigte die Frage, wo die Gelder angelegt werden können und müssen.
Der Gang zur Versorgungsausgleichskasse ist einfach, aber selten empfehlenswert.
Mit dem Frühlingswetter sind Hoverboard, Monowheel und Co. immer wieder auch im Straßenverkehr zu beobachten. Lesen Sie hier die rechtlichen Nutzungsaspekte
Günter Pitzer
Fachwirt Finanzberatung (IHK)
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