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Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sind noch nicht absehbar. Kurzarbeit oder Verdienstausfall für Privatpersonen und zurückgehende Aufträge bei Firmen sorgen dafür, dass Versicherungsnehmer in finanzielle Engpässe kommen. Aus diesem Grund haben viele Versicherer eine kundenfreundliche Lösung für diese kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten gefunden.
Mit Wirkung ab 2020 wird die bisher geltende Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt. Das bedeutet, dass künftige Leistungen aus Versorgungsbezügen nur insoweit einer Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterworfen werden, als sie den monatlichen Freibetrag von 159,25 € übersteigen. Bleiben die Zahlungen aus Vorsorgebezügen unterhalb des Freibetrages, fallen somit dafür keine Krankenversicherungsbeiträge an.
Günter Pitzer
Fachwirt Finanzberatung (IHK)
Herrenmühlstr. 3
72336 Balingen
Te. 07433/2600634
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