Eine Infektion mit Corona ohne Symptome ist an sich in der Reiserücktrittsversicherung kein versichertes Ereignis und somit kein Leistungsgrund.
Wie können Sie sich und Ihre Reise dennoch für diesen Fall günstig absichern ?
Wir leben in einer Zeit, in der sich auch ganz normale Leute langsam Gedanken über Strafzinsen auf ihrem Girokonto machen müssen. Es gibt im Grunde keine (positiven) Zinsen mehr – und vielleicht kommen sie auch nie mehr zurück.
Der Rechnungszins -die Basis der Kalkulationen der Lebensversicherer, wurde in den letzten Jahren mehrfach gesenkt. Die Senkung auf nur noch 0,25 % im nächsten Jahr hat aber Auswirkungen, wie es sie noch nie gab.
Direktversicherungen bei Abschluss nach prognostizierter Rentenhöhe und Kosten zu vergleichen macht wenig Sinn.