Auch eine D&O-Versicherung als Berufshaftpflichtversicherung für Manager, Vorstände und Aufsichtsräte hat Ausschlussklauseln!
Übernimmt die normale Rechtschutzversicherung der Firma die Kosten einer eventuellen Deckungsklage bei Leistungsverweigerung?
Benötigt wird eine D&O Versicherung zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Natürlich kann eine solche Versicherung keinen lückenlosen Schutz anbieten. Folglich kommt es bei Schadensfällen auch hier zu Meinungsverschiedenheiten. Dafür gibt es ja die Rechtsschutzversicherung.
Leider ist das nicht so einfach denn:
1. Ist der Baustein Versicherungsvertragsrechtschutz in vielen Versicherungspolicen gar nicht beinhaltet
2. bietet dieser Baustein Versicherungsschutz im Bereich der sonstigen Geschäftsversicherungen
3. aber leider nicht für die der Manager, da sich folgende Ausschlussklausel in den Allgemeinen Rechtschutzversicherungsbedingungen befindet
§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
Rechtsschutz besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ...Absatz 2 b aus demRecht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen. (zum Beispiel: Geschäfsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
Gerne analysieren wir Ihr Risiko, zeigen Ihnen Rechtschutzversicherungsmöglichkeiten auf welche eine Deckungsklage erlauben und erstellen Ihnen eine Angebot.
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