Sommerzeit ist leider auch immer Gewitterzeit, und immer häufiger ist dies mit Starkregen, Hagel und Hochwasser verbunden. Ab dem 01.07.2019 soll es in Bayern keine staatliche Leistung mehr bei Wetter- und Hochwasserschäden gezahlt werden, wenn dieser Schaden im Vorfeld versicherbar gewesen wäre. Auch in anderen Bundesländern wird diese Änderung diskutiert und mit großer Wahrscheinlichkeit auch umgesetzt. Lesen Sie hierzu einen Artikel der VHV und überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung. Gerne helfen wir Ihnen dabei